Glossarbegriff

Folgenden Begriff versuchen wir für Sie etwas genauer zu erklären. Ziel ist es, Ihnen unsere Arbeit und den damit verbundenen eigenen Anspruch näher zu bringen.

Name des Begriffes: Reservierungsgebühr
Beschreibungen des Begriffes:

Reservierungsgebühr

Manche Anbieter und Schlüsselfertig-Anbieter verlangen vom Kaufinteressenten eine Reservierungsgebühr. Die liegt erfahrungsgemäß im Schnitt zwischen 500 und 2.000 Euro. Sobald der Hauskaufvertrag beim Notar rechtsgültig beurkundet ist, wird die Reservierungsgebühr verrechnet. Entscheiden sich die angehenden Hausbesitzer aber gegen die Offerte, dann müssen sie die Reservierungsgebühr bezahlen. Wenn die Gebühr so hoch ist, dass ein psychischer Kaufzwang entsteht, muss die Reservierungsvereinbarung notariell beurkundet sein, um den privaten Bauherren rechtlich zu binden, darunter besteht kein Formzwang. Der VPB rät deshalb dringend: Sich gar nicht erst zur Zahlung einer Reservierungsgebühr verpflichten lassen. Und, falls es doch passiert ist: Lieber die Reservierungsgebühr in den Wind schreiben, als ein Haus kaufen, das einem nicht zusagt.

Typ des Begriffes: definition
Sprache des Begriffes (2 Zeichen ISO Code): de
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