Glossarbegriff

Folgenden Begriff versuchen wir für Sie etwas genauer zu erklären. Ziel ist es, Ihnen unsere Arbeit und den damit verbundenen eigenen Anspruch näher zu bringen.

Name des Begriffes: Bebauungsplan
Beschreibungen des Begriffes:

Bebauungsplan

Bauen ist in Deutschland sehr unterschiedlich geregelt. Im Rahmen des Baugesetzbuches und der einzelnen Landesbauordnungen liegt die Planungshoheit vor Ort immer bei den Gemeinden. Sie regeln mithilfe eines Bebauungsplanes, wie wo im Detail gebaut werden darf. Wer sich für ein Grundstück interessiert, der sollte also zunächst immer bei dem betreffenden kommunalen beziehungsweise Kreisbauamt einen Blick in den gültigen Bebauungsplan für dieses Gebiet werfen. Die Bebauungspläne sind jedermann zugänglich. Viele Kommunen haben sie inzwischen sogar im Internet abgespeichert. Aus den Festsetzungen im Bebauungsplan lassen sich alle für einen Neubau – aber auch für Um- und Anbauten – wichtigen Details herauslesen, angefangen von der Art der Bebauung, über Größe, Höhe und maximal bebaubare Fläche, über Abstandsflächen zum Nachbarn und Baufenster, bis hin zur Firstrichtung und Traufhöhe des Hauses. Im Bebauungsplan erkennt der Haus- und Grundstückskäufer auch, was seine zukünftigen Nachbarn noch bauen können, wie hoch sie aufstocken und wie nah sie an die gemeinsame Grenze heranrücken dürfen. Unter Umständen steht und fällt damit auch der eigene Wunsch nach einer Solaranlage, weil der Nachbar zu viel Schatten wirft.

Typ des Begriffes: definition
Sprache des Begriffes (2 Zeichen ISO Code): de
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